Rheinsberger:
Das ist definitiv richtig, aber der Händler hat auch Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Kunden.
Bevor man aber einen Anwalt beauftragt, ist halt die Frage, wie gross der eingetretene Schaden denn wirklich ist.
Meine Befürchtung ist, dass an der Angelegenheit letztlich nur Juristen und Gutachter verdienen...