Es gibt keinerlei berufliche Affinität - ich verdien mein Geld als Kraftwerksingenieur...
Als mein Vorgänger-Auto - ein Kia Soul - noch fast ladenneu war, erfuhr ich zum ersten Mal von der Geschichte, dass einige AHK nicht für die Fahrradheckträger geeignet wären. Ursache dafür sei, daßß bestimmte abnehmbare AHK die beim Fahren mit einem beladenen Fahrradträger die in seitlicher Richtung wirkenden (Kipp)-Kräfte nicht aufzunehmen in der Lage wären.
Da ich es nicht vorhatte, einen solchen Träger zu verwenden, habe ich es dabei belassen...
Vor kurzem fiel mi Sache wieder ein: Als ich einfach nur die allgemeine Beschreibung eines Heckträgers bei Amazon las und dort der potentielle Kunde aufgefordert wurde, vor dem Auslösen der Bestellung anhand einer beiliegenden Tabelle zu prüfen, ob die AHK für die Belastungen mit einem Heckträger konstruktiv ausgelegt ist.
Es dürfte logisch sein, dass der Anbieter eines Anbauteiles (Träger) nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, dass ein typengeprüftes Bauteil eine KFZ für ihr fehlersiches Zusammenwirken geeignet sind.
Es geht einfach nur um ein Kräftedreieck aus freier Länge und freier Höhe des Kupplungshakens. Dazu dieerlaubte Stützlast und dem D-Wert vom Typenschild der AHK.
Das an der Sache was dran ist, beweist z.B. Audi. So sind lt. BE die A7 für 140kg Stützlast ausgelegt, die sich aber laut Audi bei Verwendung eines Heckträgers auf eine Nutzlast von rund 80 kg reduziert.
Problem ist einfach nur, dass die AHK typengeprüft zu fertigen ist. Offenbar erfolgt aber die Berechnung der Statik vor allem als Anhänger-Kupplung und nicht als Anbauteil-Kupplung.
Anbauteile an Fahrzeugen benötigen keine Typenprüfung, wenn sie auf einfache Weise ohne Werkzeug entfernt werden können. Das trifft für eine "Aufstockung" der Seitenbretter an einem Anhänger genau so zu, wie eben für so einen Heckträger... Die Verantwortung für die Sicherheit bei der Verwendung solcher Anbauteile trägt allein der Fahrer, weil er die Pflicht hat, seine Ladung - und dazu zählt auch der Träger selbst - so zu sichern, dass nichts passieren kann.
Die Hersteller der Anbauteile sind aus der Verantwortung raus. Selbst das eventuell mit gelieferte Prüfzertifikat verändert die Rechtslage nicht. Das Dokument verbessert letztendlich als "Argumentationshilfe" nur die Lage des Fahrers, falls der mal nachweisen muss, nicht fahrlässig gehandelt zu haben...
Zurück zu meinem Beruf - es gibt da schon Vorschriften, die im Fachgebiet "Dampf / Druck" sehr detailliert sind. ob immer darauf Verlass sein kann, steht seit der EU-Gesetzgebung auf einem anderen Blatt. Offenbar ist man im KFZ-Gewerbe an einigen Stellen weniger gründlich. Ich könnte mir vorstellen, dass die Richtlinie für die Auslegung einer AHK noch aus einer Zeit stammt, als eine AHK ausschließlich zum Ankuppeln eines Anhängers da war und die Berechnungsvorschrift eine vom Anhängerbetrieb abweichende Belastung bei der Benutzung eines vollbeladenen Heckträgers nicht vollumfänglich berücksichtigt.
Die Regelwerksänderung müsste EU-weit erfolgen - wegen des CE-Kennzeichens.
Es geht nicht darum, hier Panik zu verbreiten, sondern ab und an mal vor der Benutzung irgendwelcher Bauteile das Gehirn einzuschalten... Gerade weil man bei der Ladungssicherung ganz schnell in Erklärungsnot kommen kann.
Im gewerblichen Bereich gibt es für solche Wechselwirkungen übrigens die sog. Gefährdungsbeurteilung...
LMKS