Hallo.
Das Problem ist auch beim Scenic (oberhalb der Chromleiste).
Mfg
Josef Both
Beiträge von Josef Both
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Nachtrag:
Eine weitere negative Sache ist die, vielleicht noch keinem aufgefallen:
Laut Prospekt hat der Scenic mit ausgeklappten Außenspiegel eine Gesamtbreite von 2,128 m. Somit darf ich die eine Spur im Baustellenbereich nicht mehr befahren und die Urlaubsreise wird etwas länger dauern. Bei den vielen Baustellen in Deutschland.
Mfg
Josef Both -
Mit der Windschutzscheibe muss ich Roland Recht geben. Dies ist eine echte, negative Angelegenheit. Na ja, die 20 Zoll Reifen sind der Zeit schlecht zu bekommen. Vermutlich hat man deswegen die Allwetterreifen mit ins Programm genommen. Ich täte den Kadjar eher kaufen als den Scenic.
Mfg
Josef Both -
Hallo.
Hier mal etwas zu den Unterlegkeilen:(14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens
1.
ein Unterlegkeil beia)
Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,b)
zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,2.
2 Unterlegkeile beia)
drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,b)
Sattelanhängern,c)
Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.
Zu § 14 StVO:
(2) Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.Mfg
Josef Both -
Hallo.
Allein aus diesem Grund habe ich noch nie eine Teilkasko mit SB (150.-€) abgeschlossen. Wenn ich hier so lese, 100 €, 55 + 30€, dann ist das mehr Geld, als der Mehrpreis der Teilkasko von 150.-€ auf 0.-€ kostet.
Das sollte man sich mal überlegen. Kommt in einem Jahr nochmals der gleiche Betrag, na ja dann.....Mfg
Josef Both -
Hallo.
Das Fz. hat doch ein Genehmigung vom KBA erhalten. In dieser Genehmigung ist auch ein Rf enthalten. Den Rf kann ich jetzt nicht einfach beiseite schieben und was anderes anbauen. Alles was an Lichttechn.-einrichtung angebracht ist, muss auch in Ordnung sein.
Die Arbeitsstellenscheinwerfer; wann, wofür und wo brauche ich diese? Dann muss man weiter sehen.Mfg
Josef Both -
Hallo.
Stelle mal nur einen kleinen Ausschnitt vom § 52a hier ein.So wie es am Fz. aussieht, ist es nach meiner Meinung nicht erlaubt. Das Fz. hat bereits einen Rückfahrscheinwerfer vom Werk aus. Ich kann dann nicht noch 2 R.-sch.-w. anbringen. Ob hier noch die 250mm unterschritten werden, ist nicht zu ersehen. Also: abbauen.
Mfg
Josef Both§ 52a Rückfahrscheinwerfer
§ 52a wird in 4 Vorschriften zitiert
(1)
Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und
gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen
Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu
fahren beginnt.(2) Kraftfahrzeuge müssen
hinten mit einem oder zwei Rückfahrscheinwerfern für weißes Licht
ausgerüstet sein. An Anhängern sind hinten ein oder zwei
Rückfahrscheinwerfer zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden
Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der
leuchtenden Fläche nicht mehr als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. -
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Hallo.
Bin auch umgestiegen und habe einen Scenic gewählt.
Mfg
Josef Both -
Hallo.
Habe da von einem Renaulthändler gehört, dass Renault das System umstellen wird. Stimmt dies, oder ist da nur eine andere Version vorgesehen?
Mfg
Josef Both