Hallo.
Ich stelle mal die neuen Daten, sofern noch nicht bekannt, hier ein.
Mfg
Josef Both
Achtung: Neue Kfz-Steuer für Personenkraftwagen
Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 unterliegen der neuen Kfz-Steuer. Bei dieser wird auch die CO2-Emission berücksichtigt. Eckpunkte sind:
Besteuerung von Benzin-Pkw mit 2 € je angefangene 100 cm³ Hubraum, Diesel-Pkw mit 9,50 € je angefangene 100 cm³ Hubraum.
CO2-Freibetrag: Eine Basismasse von 120 g/km CO2-Emission bleibt bei Erstzulassung bis 2011 steuerfrei (110 g/km bei Erstzulassung ab 2012, 95 g/km bei Erstzulassung ab 2014). Jedes weitere g/km wird mit 2 € besteuert.
Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 erhalten eine Steuerbefreiung und werden danach mit der geringeren Kfz-Steuer (meist der neuen Kfz-Steuer) besteuert. (Tipp: Vergleichen Sie beide Berechnungen unten und verwenden Sie die Seite co2db.de!)
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04.11.2008 werden bis zum 31.12.2012 wie bisher besteuert. Ab 2013 sollten diese dann in die Neuregelung einbezogen werden, was bisher jedoch nicht geschah. Siehe auch Pressemitteilung des BMF vom 31.10.2012 hier!
Das bedeutet: 1. Bitte schauen Sie öfter vorbei. Wir werden alle Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) immer sofort nach
Bekanntgabe veröffentlichen. Die aktuelle Gesetzgebung finden Sie hier! Häufige Fragen hier!
2. Die Kfz-Steuer für Pkw mit Erstzulassung bis 30.06.2009 wird über den linken blauen Button unten berechnet, die neue Kfz-
Steuer für Pkw mit Erstzulassung ab 01.07.2009 über den rechten blauen Button unten. Bitte vergleichen Sie!