Beiträge von das-axel

    Richtig , selber nachrüsten ist machbar ;) , auch kostengünstigt,jedoch hat nicht jeder technisches Veständnis , bzw, das Werkzeug oder hat einfach nur" zwei linke Hände" :S .
    Hier ging es darum , ob diese vorne nötigt sind bzw. um den Preis ab Werk bzw. Werkstattpreis.


    Gruss Axel

    @ Holger + @ Klado ,ihr habt beide recht.
    Klado stellt es richtig , ;) , wie das normale " Kurvenlicht funktioniert,
    Holger schreibt , wie es in der Preisliste steht , da hat Renault wieder einmal nicht "nachgedacht". ?(
    Zitat :
    Nebelscheinwerfer mit dynamischem Kurvenlicht , in der Luxe Ausstattung
    8o
    Edit : Da fällt mir gerade ein , unser neuer Firmenwagen , Ford Kuga , der hat das Abbiegelicht im Hauptscheinwerfer an der Seite , dort Osram Nightbreaker eingebaut und dann sieht man erstmal was an der jeweiligen Kotflügelseite ,bei Nacht "los" ist.Das nen ich mal Abbiegelicht, :D , denn die Nebelscheinwerfer strahlen ja mehr nach vorne.
    Gruss Axel

    Klar ist mir auch das der Geschwindigkeitsanzeiger im Cappu immer weniger anzeigen muss als wie wirklich gefahren wird, weil wenn dem nicht so wäre würde die Betriebserlaubnis erlöschen.


    Ne , ist doch anders herum
    Wenn ich 50 km/h in der Stadt fahre , laut Tacho , sollte ich nicht geblitzt werden.
    Zitat:
    Auf den Tachometer eines Autos ist nicht immer zu hundert Prozent Verlass. Die angezeigte Geschwindigkeit darf zwar abweichen, aber nie ein geringeres Tempo anzeigen.
    Der Tachometer eines Autos darf eine höhere Geschwindigkeit anzeigen, als der Wagen tatsächlich fährt – aber niemals eine niedrigere. Das schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, wie der TÜV Nord erklärt. Laut einer EU-Richtlinie darf die Tempoanzeige bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, um bis zu sieben Prozent nach oben vom realen Wert abweichen. Bei Wagen, die nach 1991 zugelassen wurden, sind es zehn Prozent plus einem Aufschlag von vier Kilometern pro Stunde.


    Gruss Axel