Wikipedia :
ZitatDer Rückfahrscheinwerfer (auch: Rückfahrlicht) gilt als lichttechnische Einrichtung eines Fahrzeuges und ist nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
§ 52a „eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß
das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.“
Man beachte die Reihenfolge im Text , .
Naja, wenn wir schon nichts damit sehen können , wo man Nachts rückwärts hinfährt , ,hoffen wir mal das es der Pkw hinter uns sieht.
Gruss Axel