Beiträge von captur2020

    Hier mal eine Frage von fundamentaler Bedeutung ( :) :(
    Ist der neue Captur ein arabischer (Captur2) oder ein römischer Wagen (CapturII)?
    Im Forum ist er arabisch, in den meisten Beiträgen römisch.
    Ausgerechnet die Firma Renault hält sich da völlig raus.

    Hallo,

    Nimm es bitte nicht persönlich, aber dies ist kein allgemeines Forum für alle Fragen. Dein Bekannter soll mal nicht so faul sein und entweder eine Suchmaschine(ladegerät agm efb als Suchbegriffe liefern ausreichende Ergebnisse) seines Vertrauens bemühen oder sich in einem für ihn passenden Forum anmelden.

    Du bist ja ganz schön streng, hast aber Recht.
    Ich befürchte sogar, dass die ersten (begeisterten) Captur II-Besitzer uns hier mit ihren Durchschnittsverbrauchsangaben nach gefahrenen 150 km "quälen" werden.
    (Im Scènic IV-Forum war das jedenfalls schon so) :(

    Hallo,

    Worauf stüzt Du diese Annahme?
    TFLs werden nur im § 49a der StVZO erwähnt, und zwar als Ausnahme für vordere Beleuchtungseinrichtungen die auch ohne Schluss- und Kennzeichenleuchte betrieben werden dürfen.

    Jain! Mit dem Standlicht allein darf nicht gefahren werden, aber auf das Abblendlicht darf verzichtet werden, wenn, bei entsprechenden Wetterverhältnissen, die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind.

    Ich weiß nicht, welchen Wikipedia-Eintrag Du gelesen hast. Aber in diesem Artikel steht "In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“".
    TFLs dürfen also mit oder ohne Schlussleuchten betrieben werden. Was für mich nur noch unschlüssig ist, ob dann auch die Kennzeichenbeleuchtung mit eingeschaltet werden muss oder darf, wenn die Schlussleuchten mit den TFLs eingeschaltet werden.


    Standlicht, korrekt Begrenzungslicht sind kein Tagfahrlich, sondern Begrenzungslicht.
    Tagsüber darf mit "Standlicht" gefahren werden.
    Das Standlichtverbot findet sich in 17.2 als direkte Folge von 17.1 und in 17.1 findet sich die Lichtpflicht bei "unsichtigen" Verhältnissen (Dunkelheit, Regen, ...)
    Somit gilt:
    WENN man mit Licht fahren muss (17.1), dann darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden (17.2).
    Aber wenn man nicht mit Licht fahren muss, dann ist alleiniges Standlicht nicht verboten. Man darf "bei hell" nur mit Standlicht fahren.
    Allerdings als Ersatz für ein Tagfahrlicht ziemlicher Blödsinn. Standlicht ist mit seinen 5 Watt "bei hell" kaum erkennbar, die gewollte "Warnwirkung" nicht vorhanden.
    In den Ländern, in denen Tagfahrlicht vorgeschrieben ist, ist die Nutzung von Standlicht wegen eben dieser Effektlosigkeit auch unzulässig.
    Standlicht am Tage ("bei hell") ist erlaubt, als Ersatz für ein Tagfahrlicht (sofern vorgeschrieben) jedoch nicht.

    Ich wüsste keinen Grund, der gegen die Haifischflosse spräche.
    Null Probleme gibt es, wenn man einen Captur II Intens kauft.
    Der hat sie serienmäßig.
    Und zwar auf dem Dach! - (um auch ein "LOL" anbringen zu können).

    Hallo, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe ist bei Tageslichtbeleuchtung nur die vorderen Lichter zulässig, nicht zu verwechseln mit Abblendlich. Nur bei Standlicht leuchten die Lichter vorne und hinten. Ist aber wie die Bezeichnung "Standlicht" schon andeutet, wärend der Fahrt nicht erlaubt.

    Von der Logik her hast du Recht.
    Bei Wikipedia gibt es dazu allerdings widersprüchliche Angaben, man meint sogar auch mit Standlicht fahren zu dürfen :/

    Wenn du bei meinem Händler (H. Höschler) warst, hast du sogar den von mir schon gekauften gesehen ^^