Gerade gefunden:
Die 100€ AVAS Förderung gibt es nur, wenn das AVAS im Kaufvertrag oder der Rechnung des Fahrzeues aufgeführt ist und das Fahrzeug auch über ein AVAS System verfügt. Allerdings gibt es nun eine Einschränkung, so muss das Fahrzeug vor dem 01.07.2019 vom Herstellertypesiert worden sein, in dem Fall gibt es noch bis zum 31.06.2021 die 100€ AVAS Förderung. Sollte das Fahrzeug wie z.b der Peugeot e-208 oder der e-2008 erst nach dem 01.07.2019 Typisiert worden sein, gibt es die Förderung nur bis zum 19.02.2020.
In den Förderrichtlinien steht das Ganze dann So:
“Zusätzlich ist förderfähig der Erwerb eines AVAS, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde. Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.“
Wir haben leider noch keine vollständige Liste der Fahrzeuge welche nach dem 1.7.19 Typisiert worden sind, aber geht hauptsächlich um Fahrzeuge, die erst 2020 auf den Markt gekommen sind. Der e-Up und Co z.b ist als Benziner schon vor 2019 Typesiert worden, daher bekommt er noch die 100€ AVAS Förderung, wenn man den 155€ die e-Sound Option ausgibt. Bei Facelifts zählt wohl auch das ursprüngliche Datum und nicht die Einführung der neuen Version. Also ID.3 und Model Y wären klar nach dem 01.07.2019 Typesiert und bekämen keine AVAS Förderung mehr.