Die Hersteller beantragen Teilweise Ausnahmegenehmigungen, gerade im Bezug auf Positionslicht (TFL Gedimmt)
Wenn man es nachrüstet muss es mindestens 35 cm über Fahrbahn angebracht sein und darf nicht weiter als 40cm von der Fahrzeugaußenkante angebracht werden.
In Deutschland muss auf Standlicht TFL aus gehen
Audi, VW usw. Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen vorn mit TFL und hinten ist Dunkel und in Dänemark ist TFL nur in Verbindung mit den Rückleuchten zulässig
Wobei ich mich dann Fragen muss wie ein Renault Captur mit TFL in Dänemark unterwegs ist
Lösung: Standlicht Glühlampe entfernen und auf Abblendlicht schalten.
Normales TFL muss 25cm über Fahrbahn angebracht sein und von der Fahrzeugmitte mindestens 30 / 30cm zu jeder Seite angebracht sein.
Man sieht schnell ob richtig oder Falsch montiert wurde am FFZ Kennzeichen das 52cm breit ist.
Ist der Wagen nicht breiter als 130cm darf von der Fahrzeugmitte mindestens 20 / 20cm zu jeder Seite angebracht sein.
Ach ja, max. 150cm hoch gilt für beide Varianten ob nun gedimmt oder normal.
Ist alles über die ECE R48 geregelt.
MfG
Frank