Beiträge von juero

    Ich hab hier mal was von der ARAG reinkopiert.


    Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde. Bei einem Auffahrunfall kann laut ARAG Experten allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Tipp: Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Anhängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes – trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung – entfernt werden.

    Hallo ,
    ich hatte einen Auffahrunfall (ich vorne) mit Anhängerkupplung und dadurch nur mein Unfallgegner einen Schaden.
    Aus diesem Grund möchte ich die Kupplung nicht abnehmen.
    Das ist aber nach meinem Wissen nur mit einer starren Kupplung möglich ohne evtl. mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
    Mir wurde gesagt , eine abnehmbare oder einklappbare muss nach Gebrauch auch wieder verschwinden.
    Deshalb für mich eine Starre.