Beiträge von Gerd.X.

    gisibabe


    Willkommen in der Warteschlange !!!


    Ich warte seit Anfang November auf die Teile zum Tausch des hinteren Stoßfängers.

    Hoffentlich musst du weniger lange warten.


    Alle von der Kundenbetreuung Renault DE genannten, voraussichtlichen Liefertermine

    sind erfolglos verstrichen.

    Es ist zum Verzweifeln, aber es hilft nichts !


    Ich habe alle Möglichkeiten zur Beschleunigung der Reparatur versucht. Musste aber

    letztendlich einsehen, dass ich gescheitert bin.


    Sei froh, dass du das Fzg. benutzen kannst, ohne dass du mit der StVO in Konflikt gerätst.


    Grüße

    Gerd

    Anfang November 2022 fuhr ein ausparkendes Fzg. hinten auf meinen Captur 2 .

    Erfolg: Der hintere Stoßfänger muss erneuert werden.


    Reparaturauftrag wurde am 09.11.2022 einer offiziellen Renault Werkstatt erteilt.


    Bis heute konnte die Reparatur nicht ausgeführt werden, weil Teile nach wie vor im Rückstand sind.

    (Halteklammern, Zierleisten etc.)


    Auch nach 4 Telefonaten und 3 Mails mit dem KD von Renault DE ist kein endgültiger Liefertermin in Sicht:

    Mündlich und schriftlich zugesagte Termine wurden immer wieder nach hinten verschoben.

    Letzter O-Ton der Kundenbetreuung: "Ich kann Ihnen leider nicht helfen. Wir haben hier eine sehr lange Rückstandsliste !"


    Das Fzg. fährt zwar, ist aber nicht völlig fehlerfrei: Parksensoren und Nebelrückleuchte defekt.


    Eine Planung des Reparaturzeitraums, der wg. notwendigen Lakierarbeiten mehrere Tage in Anspruch nehmen wird, ist

    weder für die Werkstatt, noch für mich (notwendiges Ersatzfahrzeug) nach 5 Monaten nicht möglich

    Und dies bei einer so "einfachen" und sicherlich häufig vorkommemden Reparatur !!


    Fazit: Eine katastrophale Ersatzteilversorgung bei einem aktuellen Renault-Modell !

    Hallo Wilfried,


    wie Udo schon geschrieben hat, ist das Renault-Autohaus und nicht Renault dein Kaufvertragspartner.


    Kannst du dich mit dem Autohaus nicht irgendwie einigen, musst du dir überlegen, ob du das üble Spiel

    mit der heftigen Minderausstattung mitspielen willst oder nicht.


    Den richtigen Weg mit der Mängeleinrede hast du schon selbst in Beitrag # 13 aufgezeigt. In diesem Fall

    ist der Beistand eines RA, Fachgebiet Vertragsrecht, unbedingt anzuraten. (Rechtsschutzversicherung wäre

    finanziell sehr hilfreich.)


    Aus eigener, leidvoller Erfahrung, ist vom Rechtsweg selbst allerdings abzuraten. Es dauert "ewig" bis es zu einer Verhandlung

    kommt, und wie der Richter letztendlich entscheidet, weiß man vorher auch nicht.


    Wie heißt es doch so schön: "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand !"

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    Nachtrag: Als ADAC-Mitglied hast du Anspruch auf eine kostenfreie rechtsanwaltliche Beratung.


    Anmerkung: Ich sehe evtl. zwei Ansatzpunkte um kostenfrei aus dem Vertrag (Abstandssumme sonst 15% des Kaufpreises)

    1) Wenn sich der Kaufpreis gegenüber der bestätigten Ausstattung um mehr als 5 % erhöht (bei Nachrüstung)

    2) Da eine bestimmte Ausstattung schriftlich bestätigt wurde, könnte es vllt. sein, dass der Tatbestand der

    "arglistigen Täuschung" unterstellt werden könnte.

    Natürlich sind das indirekte Preiserhöungen. Bevorzugt werden Dinge weggelassen, die nicht gleich ins Auge fallen:

    Z.B. umfangreiches Dämmmaterial oder die Dämmmatte unter der Motorhaube. (Selbst erlebt bei meinem Kadjar !)


    Dieser Kadjar wurde auch ohne automatisch abblendender Innenspiegel geliefert. Bestellt und bezahlt !

    Nach deutlichem Nachhaken erhielt ich von Renault Deutschland einen Gutschein über 200 € .


    Manchmal hilft einfach "hart" bleiben.

    Sicherlich wird diese Ausstattungsreduzierung zum Streitfall werden.


    Vllt. ist der Händler kulant und bietet einen finanziellen Ausgleich an.


    Bei meinem Captur II (Auslieferung Nov. 2020) wurde das Fzg. mit dem 130 PS - Motor geliefert, obwohl es zu diesem Zeitpunkt nur noch den

    140 PS - Motor gab. Auch schon zum Zeitpunkt des Baus des Wagens !


    Damaliger Kommentar des Händlers: "Geliefert wie bestellt !" :( :!:

    Andrethomsen10


    Schau mal in meine Beiträge # 13 und #15 !


    Ich bin mit dem Castrol GTX 5W-30 insofern recht zufrieden, weil über 8000 km kein wesentlicher Ölverbrauch festzustellen

    war und es die Renault-Freigabe RN 17 hat.


    Beim Renault-Händler kostet das 1-Liter - Gebinde (als Renault-Öl !!) 16,90 € .

    Auf dem freien Markt ist das Original Castrol-Öl im 5-Liter - Gebinde für ca. 32€ zu kaufen.

    Der subjektive Vergleich unterschiedlicher Fahrzeuge (Renault, Ford, Skoda) kann gewaltig täuschen, auch wenn sie nominell die gleiche

    maximale Leistung auf dem Papier haben. Eine große Vielzahl von Fahrzeugparametern beeinflussen den objektiven und erst recht den

    subjektiven Fahreindruck.


    Da hilft nur mit dem Captur TCe 160 auf einen Leistungsprüfstand fahren und die Motorleistung überprüfen lassen. Das ausgedruckte

    Datenblatt ergibt die tatsächlich verfügbare Motorleistung und gibt auch Aufschluss über das Drehmoment des Motors, welches einen

    erheblichen Einfluss (Eindruck) auf die Leistungsentfaltung hat.


    Hinweis: Bei Großserienmotoren ist eine Abweichung bei Motorleistung und Drehmoment ( + und ~ ) bis 5% zulässig !!!