Hallo Wilfried,
wie Udo schon geschrieben hat, ist das Renault-Autohaus und nicht Renault dein Kaufvertragspartner.
Kannst du dich mit dem Autohaus nicht irgendwie einigen, musst du dir überlegen, ob du das üble Spiel
mit der heftigen Minderausstattung mitspielen willst oder nicht.
Den richtigen Weg mit der Mängeleinrede hast du schon selbst in Beitrag # 13 aufgezeigt. In diesem Fall
ist der Beistand eines RA, Fachgebiet Vertragsrecht, unbedingt anzuraten. (Rechtsschutzversicherung wäre
finanziell sehr hilfreich.)
Aus eigener, leidvoller Erfahrung, ist vom Rechtsweg selbst allerdings abzuraten. Es dauert "ewig" bis es zu einer Verhandlung
kommt, und wie der Richter letztendlich entscheidet, weiß man vorher auch nicht.
Wie heißt es doch so schön: "Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand !"
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Nachtrag: Als ADAC-Mitglied hast du Anspruch auf eine kostenfreie rechtsanwaltliche Beratung.
Anmerkung: Ich sehe evtl. zwei Ansatzpunkte um kostenfrei aus dem Vertrag (Abstandssumme sonst 15% des Kaufpreises)
1) Wenn sich der Kaufpreis gegenüber der bestätigten Ausstattung um mehr als 5 % erhöht (bei Nachrüstung)
2) Da eine bestimmte Ausstattung schriftlich bestätigt wurde, könnte es vllt. sein, dass der Tatbestand der
"arglistigen Täuschung" unterstellt werden könnte.