Ich freue mich für alle, die mal eben 900/1.000 Euro "übrig" haben.
Die erhöhte Umweltprämie wird in Abhängigkeit der Inanspruchnahme bis maximal Ende 2021 gewährt (Fördertopf gedeckelt) und ist an die Zulassung gebunden und nicht an das Kaufdatum eines Neufahrzeugs.
Die reduzierte MwSt endet allerdings schon am 31.12.2020. Natürlich sollte der Kaufpreis erst bezahlt werden, wenn der wenn das Auto auch beim AH eingetroffen ist!
In den meisten Kaufverträge wird drin stehen, dass erst das Auto bezahlt sein muss und dann erst die Zulassung erfolgt, egal ob durch AH oder den neuen Eigentümer.
Unsere Rechnung weist die 16 % MwSt aus, was bei Ausschöpfung des vertraglich vereinbarten Zahlungsziels bedeuten würde, dass erst nach Weihnachten die Zulassung des Autos erfolgen könnte. Und ob das dann noch in 2020 klappt oder ob das nicht Corona bedingt ins Wasser fällt, weiß doch zur Zeit niemand. Kann durchaus eine Zulassung in 2021 draus werden, die aber nicht förderschädlich sein sollte. Zumindest habe ich keinen Ausschluss im Fördertext gefunden bzgl der Zeit zwischen Eigentumsübergang und Zulassung.
Aber auch ich bin weder Steuerberater, Finanzexperte noch vermögend?
(P.S.: Von "einfach so verbuchen" war nicht die Rede.)