Beiträge von CappiLE

    Das "E-Kennzeichen" ist nicht verpflichtend für E-Fahrzeuge und muss gesondert "beauftragt" werden bei der Zulassung! Als Fahrzeughalter hat man keinen Nachteil, da zulassungstechnisch alles auf E-Fahrzeug abgestimmt ist.

    Im Allgemeinen verstehe ich die Intension von Renault nicht, eine solche Antenne bei einem "Mini-SUV" zu verbauen! Machen sich die Designer gern die Klamotten dreckig, wenn sie in der Waschanlage die Stabantenne abschrauben müssen? Einfach undurchdacht so eine Entscheidung, da wohl von dem Clio übernommen, ohne den Höhenzuwachs zu bedenken!

    Soweit ich weiß können nur 2 karten für das Fahrzeug programmiert werden. D.h. jedenfalls auf alle fälle Renaulthändler, denn nur die können das programmieren lassen, schon allein, weil die Karten in Frankreich bestellt werden müssen (wegen Notschlüssel) und dann sollten die (allerdings muss das Fahrzeug irgendwie zum Händler) auch ohne Original programmiert werden können. Anschließend wären allerdings beim Auffinden der Originale, diese unbrauchbar, da aus der Programmierung für das Fahrzeug rausgenommen.

    Hallo CappiLE,


    es gibt einen Unterschied beim Rollumfang, der Tacho darf nur nicht zu wenig Geschwindigkeit anzeigen. Wenn im Fahrzeug 100 angezeigt wird, darf das Fahrzeug nicht 102 fahren.


    Liebe Grüße

    Udo

    Das im Grundsatz meinte ich ja, aber in D darf meiner Meinung und Wissens der Tacho generell nicht 1 Km/h weniger anzeigen (deswegen die Reifennorm)!

    Im Übrigen ist natürlich der optische Eindruck einer großen Felge und schmalerem Reifen natürlich Auffallender und gerade bei Übersprung von einer Zollgröße (16 zu 18 Zoll) deutlich zu sehen, aber das tut der zumindest deutschen Vorgabe zu im Tacho angezeigten Geschwindigkeiten (und der damit einhergehenden Tachoanpassung bei Radumfangveränderungen) keine Abbruch. Das wird wahrscheinlich in Österreich und dem Rest der EU nicht anders sein, aber vielleicht anders gehandhabt.

    Das dürfte allerdings nicht sein, da der Rollumfang des Reifens und die daraus angezeigte oder erreichte Geschwindigkeit den Vorgaben des Gesetzgebers genügen müssen und somit, wenn eine Umfangsveränderung stattfindet (mittels Reifenartveränderung) eine Tachojustierung notwendig werden würde, da nach "deutscher Gesetzgebung" der Tacho zwar "vorgehen" darf, aber nicht weniger anzeigen darf, als gefahren wird!

    das wird dir niemand so genau sagen können.......Reifen nehmen die was gerade da ist..........und günstig eingekauft wurde.....

    Die Größe könnte je nach Ausstattung und Modell eventuell auch variieren..........hab gerade im Konfigurator gespielt und wurde auch nicht schlau daraus.......

    Meiner Ansicht auch Wurscht........ich hab die 18 Zöller und habe die Ganzjahresreifen leider nicht bekommen. Habe jetzt 16 Zöller als Winterreifen.....sieht auch nicht schlecht aus......die Radhäuser sind bei beiden optisch gut ausgefüllt.

    ob 16 oder 18 Zoll ist immer egal, der Gesamtraddurchmesser ist immer gleich! Ist die Felge größer, dann ist die Reifenflanke kleiner und ist die Felge kleiner, dann ist die Reifenflanke größer! Das Ganze ist zu erkennen an der 2. Ziffer (nach dem Schrägstrich) in der Reifenbezeichnung (z.B. 215/55 R18H bzw. 215/65 R16). Natürlich sieht dann der "Niederquerschnittreifen" mit der größeren Felge schicker aus! ;)