der Fall war bei mir ja vergleichbar. Der Fehler wurde in der Zulassungsstelle gemacht. Im Fahrzeugschein (Feld V.7) ist bei der Zulassung der falsche CO2-Wert eingetragen worden. (Bedeutung der Felder siehe auch
https://www.adac.de/rund-ums-f…zulassung/fahrzeugschein/). Darauf basierte dann auch Kfz-Steuerberechnung.
Da ich die Zulassung selbst vorgenommen habe, bin ich dann auch wieder bei der Zulassungsstelle vorstellig geworden und habe anstandslos einen neuen Fahrzeugschein mit korrekten CO2-Wert erhalten.
Den formalen Widerspruch gegen den Kfz-Steuerbescheid habe zur Fristeinhaltung auch eingelegt. Laut Zulassungsstelle erhält aber das zuständige Amt die korrigierten Fahrzeugscheindaten automatisch.
VG Goldwopper