Meldung an Kraftfahrtbundesamt wegen fehlerhafter Software - Kommt dann eine Rückrufaktion????
Hallo zusammen,
heute muss ich doch etwas Wasser in den Wein gießen, dass wir von RENAULT ohne Druck ein vollständiges und fehlerfreies Update erhalten.
Nach einem regen Mailverkehr und zwei erfolglosen Werkstattbesuchen habe ich am 24.02.2021 eine förmliche Mängelrüge (#120) an das Autohaus geschickt; RENAULT-D war über dialog.deutschland@renault.de immer im cc. Außer einer Bestätigung über den Eingang der ersten Mail gab es von R-D keine Äußerung zu dem ganzen Vorgang!! U.a. in der Antwort auf den Fristablauf der Mängelrüge (#211) nach einem vergeblichen Software-Update am 3./4. März erklärte mein Autohaus seine mit R-D abgestimmte Position: „Wenn Sie darauf bestehen, dass ich eine Rückabwicklungsanfrage beim Hersteller anstoßen soll, dann kann ich das gerne umsetzen. Allerdings ist Ihr Fahrzeug auf dem aktuellsten Stand der Technik und weist laut Hersteller somit keinen Mangel auf. Es wird somit auch zeitnah kein Update mehr geben. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: der Hersteller und wir möchten Sie nicht abwimmeln – Sie haben ein intaktes Hybrid Fahrzeug nach aktuellstem Stand der Technik. Es spielen – wie oben bereits aufgeführt – zu viele Faktoren eine Rolle.“ Mit Verweis auf die Rechtsabteilung von R (wenn nur die Software-abteilung qualitativ so aufgestellt wäre!!) erwartete man meine „unberechtigte Klage“. Die vom VW-Prozess bekannte Kanzlei Decker & Böse wollte sich nur nach Bestätigung der Mängel durch ein Gutachten oder durch einen Sachverständigen um die Angelegenheit kümmern. Nach der Präsentation auf dem Silbertablett müsste die Kanzlei nur noch überlegen ob 25 oder 30 % der Entschädigungssumme eingestrichen werden. Zwischenzeitlich wurden neben einigen Autozeitschriften auch TV-Magazinsendungen, sowie u.a. DUH, UBA und KBA über die Mängel informiert. Beim KBA Abt. Typgenehmigung ist die Angelegenheit in Bearbeitung. Bitte das KBA mit einer E-Mail an: 412Administration@kba.de über ein fehlerhaftes Update oder die Untätigkeit von R-D informieren. Mit jeder Meldung steigt die Chance, dass das KBA eine Rückrufaktion anordnet. Dass der Fehler europaweit auftritt sollte ebenfalls erwähnt werden. Nur durch die drohende Rückrufaktion wird sich R-D bewegen und evtl. von sich alle Halter der betroffenen Fahrzeuge anschreiben. Am nächsten Montag habe ich ein Softwareupdate bei einer anderen Werkstatt, über die Ergebnisse werde ich Mitte nächster Woche berichten. Einer meiner Neffen sagte zu mir: „Du hast beim Captur-Kauf zwei Fehler gleichzeitig gemacht: Du hast einen PLUG-IN gekauft und einen FRANZOSEN.“
Im Bezug auf Stromverbrauch hat sich der Wert des Bordcomputers von 15,0 auf "echte" 16,5 kWh erhöht; durch das Aufladen an öffentlichen Ladesäulen ist die Menge leicht kontrollierbar. Bei 0,29 € / kWh ergibt sich 4,79 €/100 km; die sich um den Spritverbrauch von 0,3 l zu 1,42 € um ca. 0,42 € auf 5,21 € / 100 km erhöhen. Die Verbrauchsanzeige für das Benzin scheint ziemlich genau zu funktionieren: Für 2.167 km wurden 12,34 Liter Benzin getankt = 0,57 L/100 km.
Die als Grund für die Verbrenner-Einschaltung genannte „erhöhte Lastanforderung“ ist stark vom Bleifuß abhängig. Beim zügigen Beschleunigen schnellt die kWh-Verbrauchsanzeige schon mal über 60 hoch. Auch bei der bisherigen „Höchstleistung“ von 74 kWh war scheinbar noch etwas Platz zwischen Gaspedal und Bodenblech, denn der Verbrenner blieb aus. Für die „50-km rein elektrisch“ sollten allerdings die Temperaturen etwas höher und die Höchstgeschwindigkeit unter 100 km/h sein.
Vielleicht gibt es nächste Woche auch bei mir gute Nachrichten und die unendliche Geschichte findet ein gutes Ende.
Bleibt gesund; viele Grüsse
Oskar