hej,
Die BDA im E-Guide schreibt ja "relativierend" zur Funktion des NBA
(...) um Schäden zu begrenzen oder eine Kollision zu verhindern. (...)
(...) Kann eine Bremsung auslösen:
wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit unter etwa 120 km/h liegt, der Fahrer nicht auf die Warnung reagiert und eine Kollision unmittelbar bevorsteht.(...)
Schäden begrenzen ist ja etwas anderes als eine entsprechende Kollision zu verhindern, und die Umschreibung "kann eine Bremsung" auslösen sollte ein "wird eine Bremsung auslösen" sein.
Diese, aus meiner Sicht relativierende Formulierung, bezieht sich ebenfalls nur auf die Szenarien in einem bestimmten Geschwindigkeitskorridor.
Ebenso steht dort:
(...)Abhängig von der Reaktionsfähigkeit des Fahrers kann das System beim Bremsen helfen, um Schäden zu begrenzen oder eine Kollision zu verhindern.(...)
(...)Hinweis: Wenn der Fahrer die Fahrzeugsteuerungen (Lenkrad, Pedale usw.) verwendet, kann das System bestimmte Vorgänge verzögern oder nicht aktivieren.(...)
(...)Im Falle eines Notmanövers können Sie den Bremsvorgang jederzeit abbrechen durch:
(...)oder
- Drehen am Lenkrad als Kollisions-Ausweichmanöver.
(...)
Diese Formulierungen schließen u.U. schlichtweg eine korrekte NBA-Bremsung aus.
So habe ich Probleme, wenn dort geschrieben steht, dass der Assi BEIM Bremsen helfen kann und nicht durch DURCH bremsen helfen WIRD.
BEIM Bremsen bedeutet für mich, dass er den Fahrer, der bremst, dabei unterstützt wird.
Andererseits steht einige Sätze später, dass bei Bedienung von Lenkrad oder Pedale das System (vermutl. bezogen auf den NBA?) bestimmte Vorgänge verzögert/nicht aktiviert. Und das auch das Drehen am Lenkrad den Bremsvorgang abbreche.
Folglich dürfte der Fahrzeugführer weder in die Bremse treten noch ein Ausweichmanöver versuchen, denn dann würde die Notbremsung (ich denke da an eine Blockierbremsung) ja abgebrochen werden.
Ich denke, dass diese Formulierungen und Umschreibungen extra so gewählt sind, um haftungsrechtlich nicht belangt werden zu können.
(etwas abstrahiert hatte ich das mit unserem Kadjar. Nach Reparatur wurde die Rückfahrkamera erneuert und "eingelesen"- waren jedoch die "Hilfslinien" zu schmal eingestellt, so dass ich eine nette Betonwand streifte... . Kam lediglich der Hinweis von Renno: Sind nur Hilfsmittel, darfste dich nicht drauf verlassen. Steht ja so auch in der BDA... danach habe ich auch nie mehr den Einparkassi verwendet. Auch dass das eingelesene "Profil" einen Megane als Symbol darstellte, galt nicht für eine evtl. Haftungsübernahme durch Renno...)
Fazit für mich: Dem NBA traue ich nicht zu, dass er unseren Captur rechtzeitig zum Stehen bekommen wird.
Dem Stau-Assi im stop-n-go schon
so long,
K.