Ich kann hier Udo Uh_newyork nur beipflichten, insbesondere der Aussage in Beitrag 18.
Dieses Thema hat mich schon zweimal umgetrieben. Beim ersten Mal haben wir ein Auto für meinen Sohn gesucht. Ein potentieller Verkäufer hatte sein Fahrzeug als „Scheckheft gepflegt“ und mit Restgarantie angeboten. Bei der Durchsicht des Scheckheftes fiel mir eine Überziehung des letzten Inspektionstermins auf. Um es kurz zu machen: Die Kaufverhandlungen endeten mit meinem Vorschlag, dass, wenn das ja alles kein Problem wäre, die Werkstatt die entsprechenden Aussagen ja bestimmt auch schriftlich belegen würde.
Der letzte Fall ist da noch viel aussagekräftiger, da ich sowohl mit Hersteller und auch juristischem Rat zu tun hatte:
Ich habe im letzten Jahr die Inspektion unseres 2 Jahren alten Zweitwagens der Marke Kia, die mit sieben Jahren Garantie werben, um satte 7 Wochen überzogen. Da ich zu der Zeit im Homeoffice war, wurde das Fahrzeug überhaupt nicht genutzt und ich habe den Termin erstmal verschlafen. Als ich es bemerkte kam noch verschärfend dazu, dass ich dann aufgrund der Pandemie so schnell keinen Termin mehr bekommen konnte.
Die Aussage des Herstellers waren dahingehend, dass grundsätzlich JEDER Garantieanspruch im Einzelfall auf seine Rechtmäßigkeit geprüft wird, bevor eine unentgeltliche Reparatur erfolgen kann. Man konnte/wollte mir also keinen Persilschein für die restlichen 5 Jahre ausstellen, was eigentlich meine Hoffnung war. Also kann man alle Aussagen bezüglich „Pauschal x Wochen kein Problem“ getrost vergessen.
Die Aussagen der Hotline meiner Rechtsschutzversicherung machen dass noch viel deutlicher: Im Prinzip gibt es da soviel juristische Feinheiten, dass sich spontan überhaupt keine belastbare Aussage treffen lässt.
So ist zum Beispiel nachvollziehbar, dass ein Fall, bei dem der Termin um mehrere 1000 km überzogen wird, ganz anders behandelt wird, als z.Bsp. mein Fall, bei dem mein Fahrzeug im ganzen Jahr noch nicht mal 5000 km zurückgelegt hat und der kalendarische Termin um fast zwei Monate überzogen wurde. Interessant dabei ist zum Beispiel, das Garantieleistungen für Teile, die während der Inspektion überhaupt nicht überprüft werden, so pauschal garnicht von einem Anspruch ausgeschlossen werden können, wenn es zu einer Nichteinhaltung des Inspektionsintervalls kommt.
Der Umstand, dass eine Werkstatt, die einen Termin nicht einhalten kann, nicht dem Hersteller gleichzusetzen ist, der ein Garantieversprechen getätigt hat, macht die juristische Aufarbeitung in so einem Fall bestimmt nicht einfacherer.
Mein Fazit: Einfach alle Vorgaben einhalten und gut ist. Wer sich im anderen Fall auf diesbezügliche Aussagen Dritter (einschließlich Händler) verlässt, ist selbst schuld.
VG
Markus