Cap2intens das liegt nicht an Renault, sondern am Händler.
Auch wenn der Händler Renault Vertragspartner ist, heißt das nicht, das er dir kostenfrei einen Leihwagen zur Verfügung stellt. Bei Garantiearbeiten ( Teil nicht verfügbar und Fahrzeug nicht Fahrtauglich) sieht es anders aus. Da steht dir ein Leihwagen zu. Das übernimmt Renault D. Keine Frage.
Ist dein Fahrzeug jedoch Fahrtauglich ( geringer Mangel) bleibt der Händler sonst auf den Kosten sitzen.
Im Fall von Uh_newyork beruht auf der Tatsache, das er langjähriger Kunde ist und auch technisch versiert an Problemen engagiert ist.
Arbeite selbst in einem Autohaus als KFZler und kenne die Problematik. Hab auch meine Patienten ( Autos) die nicht fertig werden, weil irgend welche Teile fehlen. Bin auch oft mit erbosten Kunden am finden einer passenden Lösung der Mobilität zu Gange.