Ja Udo das kann ich mir schon auch vorstellen.
Deswegen bin ich ja mit den Informationen die ich dazu aus dem Forum hatte zur Werkstatt, mit der Bitte dass die das mit Renault klären (in welcher Form auch immer - Actis, Abgleich Herstelldatum ...).
Beim Vorort-Termin wurde mir noch mehr oder weniger mitgeteilt, dass das wohl normal wäre, wegen dem sofortigen hohen Drehmoment des E-Motors.
Erst nach einem zusätzlichen Termin bei dem das Fahrzeug 1 Tag zur Überprüfung und Berichtigung der Altsoftware in der Werkstatt war, wurde bestätigt, dass mein Fahrzeug vom Datum in den Bereich fallen würde. (damit erstes Mal bestätigt, dass da doch was bekannt ist).
Somit Ersatzteile für Austausch der Antriebswellen bestellt.
Dazu noch der Hinweis, dass nicht angenommen wird, dass dies das Problem löst.
Auf Hinweis von mir, ob dann ein Tag reichen würde, weil ja ggf. etwas verklebt und ausgehärtet werden müsse; Rückantwort, es wird genau das gemacht was Renault vorschreibt und da werde nichts verklebt.
Auf eine weitere Diskussion ob das vielleicht auch einen ganz anderen Grund, wie z.B. die Motorausrichtung haben könnte, wurde nicht weiter eingegangen und auch noch etwas von Geheimhaltungspflicht der Werkstätten erwähnt.
Bei Kontaktaufnahmen mit Renault Deutschland wird darauf verwiesen, dass für solche technischen Themen immer die Fachwerkstätten der Ansprechpartner sind.
Aber wenigstens konnten die bestätigen, dass bei Renault entschieden wurde, dass für Werkstattaufenthalten mit Garantie-Abwicklung keine Kosten für ein Ersatzfahrzeug von Renault übernommen werden würden. - Drum Augen auf beim Autokauf.
In jedem Fall, wird das "Anfahrwobbeln" seit dem kürzliche erfolgten Wellentausch langsam wieder stärker.
Gruß Andi