Hallo Udo
Ganz so einfach ist das mit der Nichtannahme
des FZ nach deutschem Recht nicht.
Man könnte jedoch aufgrund mehrerer fehlender Ausstattungsteile das FZ bei
Übergabe als mängelhaft reklamieren
und dadurch den Vertragspartner( AH)
zur Beseitigung der Mängel innerhalb
einer angemessenen Frist auffordern.
Da dies u.U. in meinem Fall mehrere
Teile im Wert von mind. € 1000,- betrifft
(siehe meine Eröffnung des Themas am Freitag)
wird eine komplette Nachrüstung und damit eine Mängelbehebung wahrscheinlich unmöglich
sein.
Erst in diesem Fall wäre für mich ein kosteloser
Ausstieg aus dem Kaufvertrag denkbar.
Ich vermute fast das mit den fehlenden
Ausstattungsteilen im Vergleich zur ursprünglich
im März 22 bestellten und im April bestätigten Grundausstattung "Intens'" die seit ca. Juni 22 als "Techno" lauft. hat beim Hersteller Methode. Quasi eine verdeckte Preiserhöhung.
Die wissen genau das jeder der jetzt aus dem
Vertrag aussteigt auf einen anderen Hybrid
ab 1.1.23 in der BRD. € 0,0 Prämie bekommt
und damit auf einige Tausend Euro verzichtet.
MfG
Wilfried