Weis nicht was der Webmaster hier davon hält, die kommende Woche werden ca. 5 ++ weitere Mitstreiter diesen Mangel in Brühl anprangern und Fristen setzen, ich gebe gerne Muster Briefe weiter .... sinnvoller wohl, wenn der Pranger direkt an den Vorstand gesendet wird, mal gucken ...
Hi Don,
wenn Du auf die Sachmangelhaftung hinaus willst musst Du Dich an den Händler wenden, mit dem Du den Kaufvertrag abgeschlossen hast. Das ganze läuft sonst komplett ins leere, da Du mit direkt Renault kein Vertragsverhältniss hast. Die Garantie, die Dir Renault gibt greift hier nicht.
Das Problem ist ja hier, dass Dir eine Funktion fehlt, die Du erwartet hast und nicht das das Navi kaputt ist.
Im Kaufvertrag steht ja wahrscheinlich nicht "Navigationsgerät mit TMC". Wenn Dir der Verkäufer das mündlich zugesagt hat, wird er sich u.U. nicht mehr dran erinnern wollen. Dann bleibt nur noch der "Stand der Technik" - ich glaube nicht, dass TMC im juristischen Sinn Stand der Technik ist - und hier wirst Du ohne Rechtsanwalt und Gutachter vor Gericht nicht weiter kommen.
Ich würde mir den Händler wirklich nochmal zu Brust nehmen. Wenn er TMC versprochen hat, hat er Dir ja was falsches gesagt. Und wenn er es nicht besser gewußt hat, soll er sich halt informieren bevor er was erzählt. Das Gerät hat es ja noch nie gekonnt. - Evtl kann er DIr die Nachrüstung mit R-Link zu anständigen Konditionen einräumen.
Wenn Du Renault selbst ansprechen willst, brauchst Du nicht unbedingt an den deutsche Vorstand zu schreiben. Der Laden in DE ist nicht wirklich groß - Ich habe da mal was von 120 Mitarbeitern gehört. Wenn Du nach Frankreich schreiben willst, dann geht Französisch oder Englisch. Ich hab schon so gemacht, dass ich Briefe zweisprachig in Deutsch und Englisch zu Renault DE geschickt habe. Dann braucht es dort keiner mehr zu übersetzten, wenn er nach FR weiter soll.
Ich kann Deinen Ärger gut verstehen, Don und hoffe das Du zu einer gütlichen Einigung kommst.
ciao Peter