Lackschaden am Neuwagen begründet Gewährleistungspflicht des Händlers
Der OGH gab der Konsumentin Recht und begründete dies damit, dass es im vorliegenden Fall "nicht um eine überzogene Käufererwartung gehe, dass ätzende Verschmutzungen den Lack überhaupt nie beschädigen könnten, sondern um die berechtigte Erwartung, dass es nicht praktisch unabwendbar schon in kürzester Zeit zu solchen Beschädigungen kommt. [...] ein Lackmangel, der nicht nur eine optische Beeinträchtigung bewirkt, sondern bereits nach drei bis vier Jahren zu Roststellen und insgesamt zu einer verkürzten Nutzungsdauer führt, könne nicht mehr als geringfügig angesehen werden .
Das alte Auto stand 14 Jahre auf diesem Parkplatz und hat keinen einzigen Fleck am Dach