Man sollte bedenken, dass der Gebrauch von Nebelscheinwerfern nur bei "erheblich behinderter Sicht" gesetzlich zulässig ist. Bei Sicht unter 50 Meter gilt dann aber auch wieder VMax 50 km/h. Das selbe gilt für die Rückleuchten: nur bei Sicht unter 50 Meter, dann aber nur 50 km/h.
Dass das falsch ist, hat ja freundlicherweise Edgarsed schon mit seinem Post gesagt.
Auch ich mache bei starkem Regen, Schnee etc meine Nebelscheinwerfer an. Und auch wenn das arrogant rüberkommt, mir ist es egal ob ich andere blende. Wenn der andere besser dadurch sieht, ich aber dafür schlecht, hab ich wenig nutzen. Man kann halt nicht immer Rücksicht auf die anderen nehmen.
Mal abgesehen davon dass mich Nebelscheinwerfer nicht blenden, aber scheint wohl eine Frage des Empfindens zu sein. Viel mehr blenden mich die ganzen Audifahrer mit ihrem MONSTERLEDSCHEINWERFERN. Wobei ich es denen verzeihe weil das einfach zu geil aussieht.