Es geht um Garantie, nicht um Gewährleistung.
Hier liegt das Problem:
der Händler muss 2 Jahre lang die Fehlerfreiheit der Sache gewährleisten, kann nur bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, nach 6 Monaten greift die "Beweislastumkehr". Die Sache darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden, also "Sommerfelgen" dürfen nicht im Winter dem Streusalz ausgesetzt werden. Das neue Auto (incl. der Felgen) hat keine Einschränkung bezüglich Jahreszeiten, darf auch im Winter gefahren werden.
Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung die auch an Bedingungen geknüpft werden kann, z.B. Ölwechsel in bestimmten Werkstätten, bis 100.000 km Fahrleistung usw...
Auch wenn der Händler nur 1 Jahr Garantie gibt muss er 2 Jahre gewährleisten.