Beiträge von Landei

    Wie ?
    Im Auto ? Da hat mein Navi noch nie sowas gemeldet....


    Was hat es denn genau gemeldet ?

    Das Navi zeigte dass ein dringendes update im Internet bei Renault bis zum 06. April gemacht werden müsste, wie schon von jjo geschrieben.


    Ich habe schon mehrmals Nachrichten vom Navi bekommen, z.B. neue Karte steht zum runterladen bereit usw.
    Dann hab ich die SD-Karte raus genommen, in den PC gesteckt, die neue Europakarte wurde runter geladen und dann die SD-Karte wieder ins Navi zurück. Das hab sogar ich geschafft, ohne besondere IT-Kenntnis.

    Bis jetzt höre ich ja nur das normale Radio im Helly

    Beim Radio wird sich auch durch online nichts ändern, es wird weiterhin nur UKW analog (und MW) empfangen, DAB gabs beim Helly Hansen noch nicht, hat aber auch nichts mit online zu tun.
    Falls das R-Link für online freigeschaltet ist werden die aktuellen Verkehrsmeldungen, Wetterdaten, Tankstellenpreise usw. über Mobilfunknetz empfangen.
    Falls online aktiv ist wird direkt nach dem Starten des Gerätes im Display die Anzahl der aktuellen Verkehrsmeldungen angezeigt.

    Nein, kommt aus der Gegend hier und hat EZ 09.15 :smo:

    ist das ein Import aus Norwegen?
    In Deutschland konnte man das Model Helly Hansen nur bis Ende März 2015 bestellen, ab April ließ er sich nicht mehr konfigurieren, wurde abgelöst durch das ähnlich ausgestattete Model Crossboarder. Ich hatte Anfang März 2015 bestellt und der Helly wurde Anfang Juni 2015 ausgeliefert, da fehlte schon das Helly Hansen Markenlogo auf den vorderen Kotflügeln.
    Als Extra konnte man nur Rückfahrkamera und Sitzheizung mit bestellen, alles andere (was damals für den Captur angeboten wurde) war bereits an Bord, auch die Europa-Navi-Karte anstatt der Karte für D, A und CH.

    Es geht um Garantie, nicht um Gewährleistung.

    Hier liegt das Problem:
    der Händler muss 2 Jahre lang die Fehlerfreiheit der Sache gewährleisten, kann nur bei gebrauchten Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, nach 6 Monaten greift die "Beweislastumkehr". Die Sache darf nur bestimmungsgemäß benutzt werden, also "Sommerfelgen" dürfen nicht im Winter dem Streusalz ausgesetzt werden. Das neue Auto (incl. der Felgen) hat keine Einschränkung bezüglich Jahreszeiten, darf auch im Winter gefahren werden.


    Garantie ist eine freiwillige, zusätzliche Leistung die auch an Bedingungen geknüpft werden kann, z.B. Ölwechsel in bestimmten Werkstätten, bis 100.000 km Fahrleistung usw...
    Auch wenn der Händler nur 1 Jahr Garantie gibt muss er 2 Jahre gewährleisten.

    Hallo,

    Dem kann ich mich nur anschliessen. Man stelle sich einmal vor die Gesetzgeber würden da eine konsequente Umsetzung von den Herstellern fordern, also bei eingeschalteter NSL die Geschwindigkeit elektronisch auf 50 km/h begrenzen. (-;

    Auch Nebelscheinwerfer dürfen nur bei extremer Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall genutzt werden, und dann darf auch nicht schnell gefahren werden. Sobald die Nebellampen eingeschaltet werden, egal ob vorne oder hinten, müsste das Fahrzeug automatisch auf 50 km/h gedrosselt werden oder die Lampen lassen sich nicht einschalten. Es wäre sicher einfach zu programmieren, das Abbiegelicht ist auch geschwindigkeitsabhängig.

    Im Fahrzeugschein sind allerdings V Reifen eingetragen.

    Geschwindigkeitsindex von Winterreifen


    Im Prinzip gelten auch für Winterreifen die Geschwindigkeitsindex-Klassen wie für Sommerreifen. Jedoch gibt es hier eine Sonderregelung. Der Geschwindigkeitsindex kann nämlich unterschritten werden. Allerding muss dafür sichergestellt sein, dass

    • die zulässige Höchstgeschwindigkeit des M+S-Reifens gut sichtbar für den Fahrzeugführer am Armaturenbrett angebracht ist und dass
    • eben diese Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

    Die Ausnahmeregelung für Winterreifen ist in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Paragraph 36 geregelt. Sie gilt natürlich nicht für Sommerreifen, denn im Winter ist davon auszugehen, dass hohe Geschwindigkeiten ohnehin vermieden werden. Dem Fahrer wird also eine besondere Verantwortung übertragen.

    Ich war zwecks Winterreifenkauf beim Reifenhändler und der sagte das XL Reifen Geschwindigkeitsbereich V Pflicht wären. V geht von 210 bis 240 km/h. Raff Ich nicht wenn im Fahrzeugschein nur 205 km/h eingetragen sind... Dann würde auch der Geschwindigkeitsbereich H reichen. Allerdings gilt das wohl nur für die 17er. Bei den Winterreifen 16er hätte ich wohl die H Reifen nehmen können. Lustig war auch das mir der Händler mehr Auskunft über das Fahrzeug geben konnte als mein Renault Händler. Die wussten nicht mal warum da XL Reifen drauf sind.

    Vielleicht will der Reifenhändler nur gern die (teureren) V-Reifen verkaufen.
    Falls Winterreifen genutzt werden die nicht bis zur Fahrzeughöchstgeschwindigkeit zugelassen sind, muss ein Aufkleber auf die zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweisen 205 km/h müssten für winterliche Straßenverhältnisse ausreichend sein.

    Captur jetzt nur noch mit 90 PS?


    In der aktuellen Preisliste, gültig ab 01.09.2018, gibt es den Captur nur noch mit 90 PS. Als Benziner mit Schaltgetriebe und als Diesel mit Schaltgetriebe oder EDC.
    Alle anderen Motor/Getriebeversionen werden nicht mehr aufgeführt.